Bild KI-generiert für My Fleckle
Was passiert, wenn die Stromrechnung nicht bezahlt werden kann? My Fleckle erklärt die Rechte der Verbraucher und die Rolle der Grundversorger.
Was passiert, wenn Menschen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können? Tragen andere Kunden einen Teil des finanziellen Risikos? Und darf ein Grundversorger die Stromlieferung verweigern? My Fleckle hat bei den Stadtwerken Aalen und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nachgefragt. Die Antworten zeigen, wie die gesetzliche Grundversorgung funktioniert, welche Kosten in die Strompreise einfließen und welche Rechte Verbraucher bei Zahlungsproblemen haben.
Wer trägt eigentlich das Risiko unbezahlter Stromrechnungen?
Strom wird täglich gebraucht. Ob Kühlschrank, Waschmaschine, Heizungstechnik oder Licht: Ohne elektrische Energie funktioniert in einem Haushalt kaum noch etwas. Für die meisten Menschen ist das selbstverständlich. Solange die Rechnungen bezahlt werden, stellt sich die Frage nach der Versorgungssicherheit selten.
Doch was geschieht, wenn ein Haushalt seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann? Muss der örtliche Grundversorger weiterhin liefern? Und wer trägt am Ende die wirtschaftlichen Folgen, wenn Forderungen dauerhaft offenbleiben?
Eine verbreitete Vermutung lautet, dass zahlende Stromkunden über ihre Tarife auch die Ausfälle anderer Kunden mitfinanzieren. My Fleckle wollte wissen, was an dieser Aussage stimmt.
Die schriftlichen Antworten der Stadtwerke Aalen und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liefern dazu eine wichtige Einordnung.
Zahlungsausfälle fließen in die Kalkulation ein
Die Stadtwerke Aalen bestätigen auf Anfrage von My Fleckle, dass sie mögliche Zahlungsausfälle bei ihrer Preisgestaltung berücksichtigen.
„Potenzielle Forderungsausfälle werden im Rahmen einer vorsichtigen kaufmännischen Kalkulation berücksichtigt“, erklärt Igor Dimitrijoski, Abteilungsleiter Marketing und Kommunikation der Stadtwerke Aalen.
Das Unternehmen beschreibt diesen Kostenfaktor allerdings als vergleichsweise kleinen Bestandteil seiner Gesamtkalkulation. Eine konkrete Größenordnung nennt es nicht.
Damit steht fest: Die Stadtwerke Aalen berücksichtigen das Risiko unbezahlter Stromrechnungen bei ihrer Preiskalkulation. Wie stark sich dieses Risiko auf die tatsächlichen Strompreise auswirkt, lässt sich anhand der vorliegenden Angaben jedoch nicht beziffern.
Das bedeutet auch nicht, dass die offene Rechnung eines einzelnen Kunden unmittelbar auf andere Kunden umgelegt wird. Vielmehr berücksichtigt der Versorger erwartete wirtschaftliche Risiken bei der Kalkulation seiner Preise.
Neben möglichen Forderungsausfällen nennen die Stadtwerke unter anderem Energiebeschaffung, Netzentgelte, Steuern, Umlagen, Messstellenbetrieb, Kundenservice, Abrechnung und Personal als Kostenbestandteile.
Wie die einzelnen Positionen intern gewichtet werden, bleibt offen.
Wie transparent müssen Strompreise sein?
Grundversorger müssen ihre allgemeinen Preise und Bedingungen öffentlich bekannt geben. Aus den veröffentlichten Angaben muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um Tarife der gesetzlichen Grundversorgung handelt.
Die Stromrechnung muss die vorgeschriebenen Preisbestandteile nachvollziehbar ausweisen.
Einen Anspruch auf Einblick in die vollständige interne Kalkulation gibt es nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jedoch nicht.
„Die interne Kalkulation gilt als Geschäftsgeheimnis“, erläutert Dr. Tina Schwenk, Abteilungsleiterin Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Damit können Verbraucher zwar die veröffentlichten Tarife vergleichen. Welcher konkrete Anteil ihres Strompreises auf das Risiko möglicher Zahlungsausfälle entfällt, können sie daraus aber nicht ablesen.
Auch die tatsächlichen Forderungsausfälle der Stadtwerke Aalen in den Jahren 2024 und 2025 lassen sich anhand der Unternehmensantwort nicht beziffern. Entsprechende Zahlen wurden auf Nachfrage nicht genannt.
Was bedeutet Grundversorgung überhaupt?
Die gesetzliche Strom-Grundversorgung soll sicherstellen, dass Haushaltskunden Zugang zu einer Stromlieferung haben, auch wenn sie keinen besonderen Liefervertrag mit einem frei gewählten Anbieter abgeschlossen haben.
Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Zuständigkeit richtet sich also nicht pauschal nach den Grenzen des Ostalbkreises.
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den zuständigen Grundversorger grundsätzlich dazu, Haushaltskunden zu den veröffentlichten Bedingungen und Preisen mit Strom zu beliefern.
Dabei spielt die Bonität eines Kunden nicht dieselbe Rolle wie bei einem frei ausgehandelten Stromvertrag.
Ein negativer Schufa-Eintrag oder frühere Zahlungsprobleme bedeuten nach Auskunft der Verbraucherzentrale deshalb nicht automatisch, dass ein Haushalt von der Grundversorgung ausgeschlossen werden darf.
Die gesetzliche Versorgungspflicht hat allerdings Grenzen. Nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz entfällt sie, wenn die Versorgung für das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Die Verbraucherzentrale bewertet die Hürden für eine solche Ablehnung als hoch. Das allgemeine Risiko eines Zahlungsausfalls genüge dafür nicht.
Auch die Stadtwerke Aalen bestätigen ihre grundsätzliche Versorgungspflicht. Ablehnungen seien nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmefällen möglich und kämen in der Praxis sehr selten vor.
Wie häufig dies in den Jahren 2024 und 2025 tatsächlich geschah, teilte das Unternehmen nicht mit.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann ein Grundversorger unter den gesetzlichen Voraussetzungen allerdings Vorauszahlungen verlangen. Das ist nicht mit einer vollständigen Verweigerung der Stromversorgung gleichzusetzen.
Eine offene Rechnung bedeutet nicht automatisch eine Stromsperre
Die Grundversorgung ist keine kostenlose Stromlieferung. Auch hier müssen Kunden ihren verbrauchten Strom bezahlen.
Bleiben Rechnungen offen, kann ein Energieversorger unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung unterbrechen lassen. Dafür gelten jedoch strenge gesetzliche Regeln.
Nach § 41f Energiewirtschaftsgesetz muss der Zahlungsrückstand grundsätzlich mindestens dem Doppelten des monatlichen Abschlags entsprechen und zugleich mindestens 100 Euro betragen. Für Verträge ohne Abschlagszahlungen gelten besondere Berechnungsregeln.
Außerdem muss der Kunde zuvor gemahnt und die mögliche Unterbrechung mindestens vier Wochen im Voraus angedroht worden sein. Der konkrete Sperrbeginn muss zusätzlich acht Werktage vorher per Brief angekündigt werden.
Eine Stromsperre darf zudem nicht unverhältnismäßig sein. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch die Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines Haushaltsmitglieds entstehen würde, etwa weil ein lebensnotwendiges medizinisches Gerät Strom benötigt.
Betroffene sollten solche Umstände dem Versorger rechtzeitig mitteilen und auf Verlangen glaubhaft machen.
Diese Schutzvorschriften gelten nicht nur für die Grundversorgung, sondern grundsätzlich auch für andere Stromlieferverträge mit Haushaltskunden.
Stadtwerke wollen Sperren möglichst vermeiden
Die Stadtwerke Aalen erklären, Stromsperren ausschließlich als letztes Mittel einzusetzen. Zuvor versuche man, mit betroffenen Kunden Lösungen zu vereinbaren.
Das Unternehmen nennt insbesondere Ratenzahlungen, Stundungen und sogenannte Abwendungsvereinbarungen.
Nach seinen Angaben könne ein Großteil der angekündigten Sperren durch solche Vereinbarungen oder durch die Begleichung offener Forderungen noch verhindert werden.
Wie viele Haushalte in den Jahren 2024 und 2025 tatsächlich von einer Stromsperre betroffen waren, bleibt allerdings unklar. Die Stadtwerke nennen keine eindeutig zuordenbaren Jahreszahlen für ihr Grundversorgungsgebiet im Ostalbkreis.
Aus ihrer Stellungnahme lässt sich deshalb keine verlässliche regionale Sperrstatistik ableiten.
Ein besonderes Recht für Kunden der Grundversorgung
Wer nach einer Sperrandrohung seine offenen Rechnungen nicht auf einmal begleichen kann, sollte sich möglichst früh an den Grundversorger wenden.
Denn Kunden der gesetzlichen Grundversorgung haben nach § 41g Energiewirtschaftsgesetz Anspruch auf das Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung.
Dabei werden Zahlungsrückstände grundsätzlich in zinsfreien Raten beglichen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Versorger, die Belieferung unter den vereinbarten Bedingungen fortzusetzen.
Der Kunde muss allerdings nicht nur die vereinbarten Raten, sondern auch die laufenden Stromkosten bezahlen.
Wird die Vereinbarung rechtzeitig angenommen und eingehalten, kann damit eine Stromsperre verhindert werden.
Dr. Tina Schwenk rät Betroffenen, keine Raten zu vereinbaren, die sie auf Dauer finanziell nicht leisten können. Wer mit den angebotenen Zahlungen überfordert ist, sollte dies dem Versorger unverzüglich mitteilen und eine Anpassung anregen.
Bei größeren finanziellen Problemen empfiehlt die Verbraucherzentrale außerdem, frühzeitig eine Schuldnerberatung sowie gegebenenfalls das Sozialamt oder Jobcenter einzuschalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Energieschulden dort als Darlehen übernommen werden.
Was bleibt von der ursprünglichen Vermutung?
Die Recherche zeigt: Hinter der Behauptung, zahlende Stromkunden müssten für unbezahlte Rechnungen anderer Kunden mit aufkommen, steckt ein wirtschaftlicher Zusammenhang.
Die Stadtwerke Aalen bestätigen ausdrücklich, dass mögliche Forderungsausfälle bei ihrer Preiskalkulation berücksichtigt werden.
Wie viel diese Risiken tatsächlich ausmachen und in welchem Umfang sie den Strompreis beeinflussen, bleibt jedoch offen.
Ebenso wenig lassen sich die Angaben eines einzelnen Unternehmens auf sämtliche Grundversorger im Ostalbkreis übertragen.
Fest steht dagegen: Die gesetzliche Grundversorgung sichert Haushalten grundsätzlich den Zugang zu Strom, befreit sie aber nicht von ihrer Zahlungspflicht.
Und wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, ist einer möglichen Stromsperre nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt gesetzliche Voraussetzungen, Fristen und konkrete Möglichkeiten, eine Unterbrechung zu verhindern.
Gerade deshalb kann es entscheidend sein, diese Rechte zu kennen und frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Stromrechnung nicht bezahlt? Das können Sie tun.
Lesen Sie My Fleckle regelmäßig?
Markieren Sie My Fleckle bei Google als bevorzugte Quelle. So können Sie unsere Nachrichten und Berichte aus dem Ostalbkreis bei Google leichter wiederfinden.

