Landratsamt ordnet Tempo 30 in Ortsdurchfahrten Heubach und Heubach-Buch an
In den Ortsdurchfahrten der Stadt Heubach wird künftig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h gelten. In der Ortsdurchfahrt Heubach-Buch wird die Geschwindigkeit künftig auf
30 km/h bei Nacht beschränkt. Das Landratsamt Ostalbkreis hat hierzu eine entsprechende
verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Die ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h betrifft die Bucher Hauptstraße
(Ortsteil Heubach – L 1161), die Mögglinger Straße (L 1161), die Gmünder Straße (L 1161) und
die Hauptstraße (L 1162) im Abschnitt zwischen den Hausnummern 115 – 133. Im Zuge der
Bucher Hauptstraße (L 1161) in Heubach-Buch wird die Geschwindigkeitsbeschränkung künftig
auf 30 km/h bei Nacht festgesetzt.
Anlass für die Geschwindigkeitsreduzierung sind Überschreitungen der zulässigen
Lärmgrenzwerte an Gebäuden, welche im Rahmen eines Lärmaktionsplans bestätigt und
nachgewiesen wurden. Im Zuge der Ortsdurchfahrten in Heubach sind die zulässigen
Grenzwerte sowohl tagsüber als auch nachts überschritten. Im Zuge der Ortsdurchfahrt
Heubach-Buch sind die Grenzwerte lediglich bei Nacht überschritten.
Auf Antrag des Gemeinderats der Stadt Heubach und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung
Heubach wurde deshalb die bisher geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
herabgesetzt.
Die Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch die bestehende stationäre
Geschwindigkeitsmessanlage an der Mögglinger Straße und flankierende mobile
Geschwindigkeitsmessungen an weiteren Örtlichkeiten in Heubach und Heubach-Buch
überwacht.


