Natur und Umwelt

Borkenkäfer

Borkenkäfer schwärmen aus – Maßnahmen sind erforderlich

Das Forstdezernat Ostalbkreis informiert über die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen
gegen Borkenkäfer und fordert alle Waldbesitzer dazu auf, diese umzusetzen.
Mit den ansteigenden Temperaturen rückt das Thema „Borkenkäfer“ in den Nadelwäldern des
Ostalbkreises wieder in den Mittelpunkt. Der Schwärmflug hat bereits begonnen.
„Eine Borkenkäfer-Population ohne entsprechendes Management entwickelt sich exponentiell“,
erklärt Forstdezernent Jens-Olaf Weiher. „Besiedeln die überwinterten Elternkäfer eine vom
Sturm geworfene Fichte, kann die Anfang Mai daraus ausfliegende erste Generation bis zu 20
weitere Fichten befallen. Die zweite Generation befällt erneut bis zu 400 Bäume und sollte es zu
einer dritten Generation kommen, wären bis zu 8.000 Fichten gefährdet. Besonders wichtig und
wirkungsvoll bei der Borkenkäfer-Bekämpfung sind daher alle Maßnahmen, die zu einem frühen
Zeitpunkt im Jahr ergriffen werden.

Die Forstliche Versuchsanstalt Baden-Württemberg stellt als neuen Service tagesaktuell Karten
zur Entwicklung der Borkenkäfer zur Verfügung“, erklärt Weiher. Alle Waldbesitzer sind daher aufgerufen, in ihren Wäldern ab sofort folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Frischholzpolter und Sturmholz aus dem Winter müssen schnellstmöglich ins Sägewerk geliefert
werden. Ist eine Abfuhr vor Ausflug der Borkenkäfer nicht möglich, bleiben nur die folgenden
Optionen: die Stämme außerhalb des Waldes lagern (mindestens 500 m vom Wald entfernt), die
Stämme im Wald entrinden oder hacken und – als letzte Alternative – die Stämme auf dem
Polter mit einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel durch eine sachkundige Person behandeln
zu lassen. Gleichzeitig sind intensive Kontrolle auf Stehendbefall in Fichtenbeständen notwendig. Dies muss wöchentlich und Baum für Baum erfolgen.

Befallsmerkmale sind zunächst Harztropfen (Baum kann sich ggfs. noch erfolgreich wehren)
und/oder Bohrmehl (Baum wird erfolgreich besiedelt, Bruten werden angelegt). Im späteren
Befallsverlauf kommen Spechtabschläge der Rinde (ab Larvenstadium) und Kronenverfärbung
bzw. Nadelabfall dazu.
Sollten sich einzelne Waldbesitzer nicht an der Borkenkäferbekämpfung beteiligen, kann die
untere Forstbehörde des Ostalbkreises nach § 68 Landeswaldgesetz entsprechende
Maßnahmen anordnen.

Waldbesitzer erhalten Beratung bei den Revierleitern, im Forstdezernat in Aalen oder den
Forst-Außenstellen in Schwäbisch Gmünd und Bopfingen.
Informationen sind unter www.fva-bw.de und www.ostalbkreis.de/wald zu finden. [… für Abonnenten mehr]